Deutscher Apothekertag
15. bis 17. September 2026
Die zentrale berufspolitische Veranstaltung der Apothekerschaft
Der Deutsche Apothekertag ist das bedeutendste berufspolitische Forum der Apothekerschaft. Apotheker:innen aus ganz Deutschland kommen zusammen, um über die zukünftige Ausgestaltung der Arzneimittelversorgung sowie über die beruflichen Rahmenbedingungen zu beraten.
Im Zentrum der Veranstaltung stehen wegweisende Anträge und Beschlüsse, die maßgeblich die berufspolitische Agenda der kommenden Jahre prägen. Das Herzstück des Deutschen Apothekertags ist die Hauptversammlung der Apotheker:innen. Darüber hinaus dient der Kongress als bedeutende Austauschplattform mit Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft und dem Gesundheitswesen.
Der nächste Deutsche Apothekertag findet vom 15. bis 17. September 2026 in München statt.
Einladung und vorläufige Tagesordnung
Deutscher Apothekertag 2026
15. bis 17. September 2026
Messe München, Halle A4, Eingang West,
81823 München
Dienstag, 15. September 2026
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Thomas Preis
Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
Thomas Preis
Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
Nina Warken
Bundesministerin für Gesundheit
Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 der Satzung wird hiermit eine Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker vom 15. bis 17. September 2026 in München einberufen.
15. September 2026
16:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
16. September 2026
09:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
17. September 2026
09:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr
Plenarsitzung
- Eröffnung
-
Bericht der Hauptgeschäftsführung
der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern – Bundesapothekerkammer und des Deutschen Apothekerverbandes e. V. - Diskussion des Geschäftsberichtes
- Antragsberatung
-
Themenforum
Arbeitstitel: Primärversorgung - Antragsberatung
Reihenfolge und Formulierungen der Tagesordnungspunkte gelten als vorläufig. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung veröffentlicht.
Zutritt zur Hauptversammlung und Anträge
Zutritt zur Hauptversammlung haben Mitglieder der der ABDA angeschlossenen Organisationen und alle Apothekerinnen und Apotheker, die im Besitz einer Teilnehmerkarte sind, die zum Eintritt berechtigt, sowie eingeladene Gäste. Die Teilnehmerkarten können kostenfrei ab dem 20. Juli 2026 über das Internet unter www.deutscher-apothekertag.de angefordert werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen der Hauptversammlung vor Ort Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://www.abda.de/datenschutz/.
Zur Abstimmung in der Hauptversammlung sind die Delegierten der Kammerbezirke berechtigt, die nach der Satzung der ABDA zu bestellen sind.
Anträge auf Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung können bis zum 25. Juni 2026 eingebracht werden.
§ 2 - Anträge zur Tagesordnung und einzelnen Beratungsgegenständen
(1) Anträge auf Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung können bis zu 14 Tagen nach deren Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der ABDA eingebracht werden von der Mitgliederversammlung, von den Mitgliedsorganisationen oder von mindestens fünf Delegierten der Hauptversammlung.
(2) Rechtzeitig gestellte Anträge auf Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung, die vom Vorstand nicht übernommen werden, können mit einfacher Mehrheit der Delegierten in die Tagesordnung aufgenommen werden. Bei besonderer Dringlichkeit, die vom Antragsteller zu begründen ist, können Anträge auf Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung, die nicht rechtzeitig gestellt wurden, aufgenommen werden, wenn die Hauptversammlung dem mit 3/4-Mehrheit zustimmt. Antragsberechtigt sind der Vorstand, die Mitgliedsorganisationen oder mindestens fünf Delegierte der Hauptversammlung. Alle Anträge zur Tagesordnung müssen vor Eintritt in die Tagesordnung gestellt werden. Die Präsidentin oder der Präsident schlägt nach Annahme eines solchen Antrags die Einreihung in die Tagesordnung vor.
§ 3 - Form der Anträge
Alle Anträge gemäß § 2 müssen der oder dem Vorsitzenden in Textform (§ 126b BGB) zugeleitet werden. Für Anträge gemäß § 2 Abs. 3, 5 und 6 sollen die Formvorgaben beachtet werden, die seitens der Geschäftsstelle der ABDA rechtzeitig mit der Mitteilung der Antragsfrist und der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen bekanntgegeben werden. Anträge gemäß § 2 Abs. 3 müssen entweder an die Postanschrift der ABDA oder per Telefax bzw. per E-Mail an Adressen übersandt werden, die seitens der Geschäftsstelle der ABDA gemäß Satz 2 bekanntgegeben werden.
Berlin, 11. Juni 2026
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
Thomas Preis
Präsident